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Tätigkeitsbereiche

Beratung, rechtlicher Beistand und rechtliche VertretungAlternative Methoden zur Lösung der RechtsstreiteDas elektronische Archiv der VerpfändungenFees policy

Das elektronische Archiv der Verpfändungen

Das elektronischeArchivderVerpfändungen

 

Was repräsentiert das elektronischeArchivderVerpfändungen?              

Laut dem Artikel 1, Absatz 1 von dem Regierungsbeschluss Nr. 802/1999 über die Einführung der Verordnung für die Organisierung und Betrieb des elektronischenArchivsderVerpfändungen, ein Regierungsbeschluss, der durch den Regierungsbeschluss Nr. 350/2004 verändert und ergänzt wurde, repräsentiert das elektronischeArchivderVerpfändungen eine einzigartige auf nationalem Niveau Datenbank, die sowohl die Eintragung  der Verpfändungen und der anderen Rechtshandlungen, die in dem Artikel 2 des Titels VI des Gesetzes Nr. 99/1999 betreffend einige Maβnahmen für die Beschleunigung der Wirtschaftsreformen abgesehen sind, als auch den freien Zugang zu den eingeschriebenen Garantieankündigungeninformationen sichert.

 

Jeder garantierte Gläubiger, der die Existenz einer realen Garantie für ein Gut, gemäβ der Anweisungen des Titels VI des Gesetzes Nr. 99/1999, öffentlich machen möchte, um ein Vorrangsrang zu erzielen, soll zuerst ein Garantieanweisungformular, entweder auf Papier oder im elektronischen Format(TED-Dokument) ausfüllen und es einem Betreiber/beeidigten Archivenagent mit der Zahlung der durch Gesetz festgelegten Gebühr und des entsprechenden vom Betreiber festgelegten Tarifs niederlegen, bzw. schicken. 

In Groβen und Ganzen vermutet die Eintragung der Verpfändungen in dem elektronischen Archiv die folgende Prozedur:


Der Gläubiger oder sein Vertreter füllt mit den entsprechenden im Verpfändungsvertrag einbezogenen Daten ein Formular aus.

Der Archivbetreiber beginnt, die im von dem Beantragten ausgefüllten Formluar enthaltenen Daten in das Archiv hinzufügen, ohne den Gesetzmäβigkeitskontrolle auszuüben. Laut dem Gesetz, ist die Eintragung der Garantieankündigungsformulare verpflichtend und hat das Archivenpersonal (die Archivenbetreiber) kein Recht und kann auch nicht gezwungen werden, Maβnahmen betreffend die Ehrlichkeit der in dem Archiv eingefügten Informationen zu nehmen. Die ganze Verantwortung für die im Formular eingeschriebenen Daten gehört dem Beantragten.
Auf der anderen Seite, laut dem Artikel 29 aus dem Titel VI des Gesetzes 99/1999 verleiht die Eintreibung in dem Archiv einer unwirksamer Verpfändung keine Gültigkeit, sodass, wenn es kein Garantievertrag gibt oder der Inhalt der Garantieankündigungen kein Äquivalent in den Festlegungen des Garantievertrags hat, erzeugt die Eintreibung keinen Effekt.


Die Eintragung, die von beeidigten Betreibern/Agenten durch die sinngemäße Wiedergabe des Inhalts des Vordrucks im Archiv, der von dem Beantragten durchgeführt wurde, heiβt Garantieankündigung.

Unser Büro bietet die folgenden Dienstleistungen:

  • Die Eintreibung der Garantieankündigungen im elektronischenArchivderVerpfändungen;
  • Die Überprüfung der Informationen betreffend die Verpfändungen im elektronischenArchivderVerpfändungen;
  • Auszüge der Zertifikate aus dem elektronischenArchivderVerpfändungen;
  • Die schnelle Erledigung der Anträge der Kunde und die schnelle Durchführung der Eintragungen;
  • Rechtsberatung für alle im Artikel 5, ersten Absatz der Verordnung der Gestaltung und Funktionsweise des elektronischen Archivs festgesetzten  Eintragungsarten;
E-mail: arhiva@ law-firm.ro
Tel: 0239.612.514